Das Goldene Buch

In das Goldene Buch können sich offizielle Gäste und herausragende Persönlichkeiten unserer Gemeinde eintragen. Der Gemeinderat legte fest welche Persönlichkeiten sich im Goldenen Buch der Gemeinde verewigen können.

Für die Eintragung ist stets ein Füller zu verwenden.

Kriterien:

  • Alle Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung
  • Kardinäle und Bischöfe der großen Kirchen
  • Kaiserliche und Königliche Hoheiten
  • Regierungspräsidenten und Landräte
  • Präsidenten von Handwerks- und Gewerbeverbänden
  • Bundesminister und Bundeskanzler, sowie alle Staatsoberhäupter
  • Alle Olympiamedaillengewinner, Welt-, Europa-, Deutsche- und Bayerische Meister, welche einen starken Bezug zu Gemeinde haben (Abstammung, Wohnort)
  • Wissenschaftler mit Bezug zur Gemeinde, anlässlich hoher Auszeichnungen
  • Träger höchsten staatlicher oder päpstlicher Orden mit Bezug zur Gemeinde
  • Künstler mit Bezug zur Gemeinde, anlässlich einer Auszeichnung oder Preisverleihung
  • Stifter zum Wohl der Gemeinde, ab einem Wert von 50.000,00 Euro
  • Vertreter ausländischer Staaten (Botschafter, Konsuln), die zu Besuch sind, oder ihren Amtssitz im Gemeindegebiet haben
  • Träger der gemeindlichen Ehrenbürgerschaft oder der gemeindlichen Ehrennadel
  • Träger des Ehrentitels „Altbürgermeister“
  • Bürgermeister der Gemeinde Straßlach-Dingharting, frühestens nach Ablauf von zwei Wahlperioden
  • Gemeinderatsmitglieder nach Ablauf von drei Wahlperioden